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Provision - Rückgang wegen angekündigtem Marktrückzug

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 24infas 2007, 63 Heft 3 v. 1.5.2007

§ 12 AngG setzt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus und steht zu § 1155 ABGB im Verhältnis der Spezialität. § 1155 ABGB bleibt für den Fall anwendbar, dass der Angestellte zufolge eines in der Sphäre des Arbeitgebers eingetretenen Zufalls an der Arbeitsleistung gehindert wird. § 1155 ABGB umfasst nach seinem klaren Wortlaut nicht den Fall, dass die Arbeitsleistung unverändert erbracht wird, jedoch andere Gründe zu Entgeltkürzungen führen (etwa Absatzrückgänge; aber auch wirtschaftliche Umsatzrückgänge infolge einer bekannt gewordenen Absicht der zukünftigen Betriebsstilllegung).

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