Auch eine hohe Arbeitslosigkeit rechtfertigt es nicht, eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern - und sei es zeitweilig - bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt zu lassen.
Auch eine hohe Arbeitslosigkeit rechtfertigt es nicht, eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern - und sei es zeitweilig - bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt zu lassen.