Notstandshilfe: Soll mit Nichtaktivierung eines rechtskräftigen Unterhaltsvergleiches die Versichertengemeinschaft geschädigt werden, liegt dann Rechtsmissbrauch vor, wenn feststeht, dass bei Aktivierung des Vergleichs eine Unterhaltszahlung in genau bestimmter Höhe erfolgt wäre. In diesem Fall darf dieser fiktive Unterhalt angerechnet werden.