Sachverhalt
Eine Gesellschaft hat mehrere Wohnhäuser in ihrem Eigentum, die sie selbst gemeinsam verwaltet. Zusätzlich dazu verwaltet die Gesellschaft als gewerblicher Hausverwalter Häuser anderer Eigentümer.
Bilden die im Eigentum der Gesellschaft stehenden und durch die Gesellschaft gemeinsam verwalteten Häuser einen eigenen Betrieb iSd Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG)? Sind die in den eigenen Häusern der Gesellschaft beschäftigten Hausbesorger bzw die für diese eigenen Häuser beschäftigten Hausbetreuer Arbeitnehmer eines solchen eigenen Betriebes? Wie ist die betriebsrätliche Vertretung der in den eigenen Häusern der Gesellschaft beschäftigten Hausbesorger und Hausbetreuer zu gestalten?