vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag für Handelsangestellte - Kündigungstermin bei überwiegend handwerklicher Tätigkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 20infas 2007, 48 Heft 2 v. 1.3.2007

Die Bestimmung im KV, dass der Arbeitgeber Dienstverhältnisse, die länger als fünf Jahre gedauert haben, nur zum Ende eines Kalenderviertels kündigen kann, ist nur anzuwenden, wenn eine zumindest überwiegende Angestelltentätigkeit ausgeübt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!