Wenn die Abwesenheit von der Betriebsstätte während der Arbeitspause durch die Dienstleistung veranlasst ist, und der Disposition des Arbeitgebers untersteht, steht dafür eine Spesenvergütung zu.
Wenn die Abwesenheit von der Betriebsstätte während der Arbeitspause durch die Dienstleistung veranlasst ist, und der Disposition des Arbeitgebers untersteht, steht dafür eine Spesenvergütung zu.