Auch Privathaushalt kann Unternehmen iSd § 53b ASVG sein.
Der Kläger beschäftigt in seinem Privathaushalt eine Dienstnehmerin als Haushaltshilfe für 10 Wochenstunden. Sie war krankheitsbedingt arbeitsunfähig, sodass der Kläger in dieser Zeit Entgeltfortzahlung leistete.