Nach der Rechtsprechung (9 ObA 162/98h ua) bildet die Frage, welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.
Nach der Rechtsprechung (9 ObA 162/98h ua) bildet die Frage, welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.