Die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen der kollektivvertraglichen Verfallsfrist unterliegenden Anspruch rechtzeitig geltend gemacht hat, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
Die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen der kollektivvertraglichen Verfallsfrist unterliegenden Anspruch rechtzeitig geltend gemacht hat, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.