Der Arbeitnehmer war seit 1. 7. 1972 bei der Arbeitgeberin bzw deren Rechtsvorgängerinnen als Arbeiter beschäftigt. Am 19. 6. 2001 schloss er mit seiner Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung folgenden Inhalts:
Der Arbeitnehmer war seit 1. 7. 1972 bei der Arbeitgeberin bzw deren Rechtsvorgängerinnen als Arbeiter beschäftigt. Am 19. 6. 2001 schloss er mit seiner Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung folgenden Inhalts: