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Altersteilzeit - Bezahlung von Sonderzahlungen bei Ausscheiden in der "Freizeitphase"

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 37infas 2006, 105 Heft 3 v. 1.5.2006

Der Arbeitnehmer war seit 1. 7. 1972 bei der Arbeitgeberin bzw deren Rechtsvorgängerinnen als Arbeiter beschäftigt. Am 19. 6. 2001 schloss er mit seiner Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung folgenden Inhalts:

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