Der Beschwerdeführer bezog Notstandshilfe als Pensionsvorschuss und beantragte die Befreiung von der Rezeptgebühr infolge besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit bei erhöhtem Medikamentenaufwand.
Der Beschwerdeführer bezog Notstandshilfe als Pensionsvorschuss und beantragte die Befreiung von der Rezeptgebühr infolge besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit bei erhöhtem Medikamentenaufwand.