vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rufbereitschaft - ortsübliche Entlohnung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 60infas 2005, 138 Heft 5 v. 1.9.2005

Ein Arbeitnehmer war seit 1. 3. 1975 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (PVArb) beschäftigt, vom 1. 1. 1983 bis 31. 12. 2000 war er Verwalter der von der PVArb betriebenen Sonderkrankenanstalt Rehabilitationszentrum L. Sein AV unterlag der Dienstordnung A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A). Er bezog zuletzt ein monatliches Gehalt von 80.741 S (5.867,68 €) brutto (Gehaltsgruppe F, Dienstklasse II, Gehaltsschema Verwaltungsangestellte). Darin war eine Funktionszulage nach § 44 Abs 1 DO.A im Ausmaß von 30% seiner ständigen Bezüge enthalten. Der Arbeitnehmer unterstand den Weisungen der Organisationseinheit der Zentralverwaltung für Liegenschaften und eigene Einrichtungen. Er unterlag einer fixen Arbeitszeit mit Anwesenheitspflicht. Ihm stand im Rehabilitationszentrum eine 110 m2 Dienstwohnung zur Verfügung, die er zusammen mit seiner Familie bewohnte. Daneben hielt er seinen privaten Wohnsitz, der rund 100 km bzw eine Fahrzeit von 1,5 Stunden vom Arbeitsort entfernt war, weiter aufrecht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!