Der Arbeitnehmer war in der Zeit vom 8. 2. 1990 bis 27. 9. 2002 bei der beklagten GmbH beschäftigt. Als diese liquidiert wurde, wurde dem Arbeitnehmer so wie den übrigen Arbeitskollegen eine Weiterbeschäftigung bei einer am 27. 5. 2002 im Firmenbuch eingetragenen KEG angeboten. Vom 21. 10. 2002 bis 1. 11. 2002 war der Arbeitnehmer dann dort tätig, wobei sich an dem Inhalt seiner Tätigkeiten, der Arbeitsstätte, den Betriebsmitteln, der Belegschaft oder im Arbeitsumfeld keine Änderungen ergaben.