Ein türkischer Staatsangehöriger war seit 10 Jahren in Österreich als Arbeitnehmer beschäftigt. Sein 1986 geborener Sohn lebte in der Türkei; im Jahr 2000 erhielt er eine so genannte humanitäre Aufenthaltserlaubnis für eine medizinische Behandlung in Österreich. Die Kostenübernahme für einen stationären Krankenhausaufenthalt war strittig.