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Voraussetzung des pauschalierten Dienstgeberbeitrags

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 33infas 2005, 112 Heft 4 v. 1.7.2005

Die Beitragspflicht iSd § 53 a Abs 1 ASVG (in der hier noch anzuwendenden Fassung) setzt voraus, dass es sich um bei einem Dienstgeber "gem § 5 Abs 2 beschäftigte Personen" handelt. Die Frage, ob überhaupt eine geringfügig entlohnte versicherungspflichtige Beschäftigung als Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer vorliegt, ist daher eine im Verfahren über die Höhe der Beitragspflicht gem § 53 a ASVG zu beurteilende Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Behörde hätte daher in der Begründung des Bescheids die Frage der Versicherungspflicht als Vorfrage beurteilen oder das Verfahren bis zur Entscheidung der strittigen Vorfrage als Hauptfrage aussetzen müssen.

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