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Insolvenz-Ausfallgeld - lange Entgeltrückstände bei langen Arbeitsverhältnissen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 50infas 2005, 107 Heft 4 v. 1.7.2005

Die Erstklägerin war seit 1971, der mit ihr verheiratete Zweitkläger sogar schon seit 1961, im Raumausstatterbetrieb des Vaters der Erstklägerin beschäftigt. Die Erstklägerin beriet die Kunden, schrieb Aufträge, legte Offerte und führte einfache Kassentätigkeiten durch. Der Zweitkläger machte Beratungstätigkeiten, hatte die Baustellen auszumessen und half auch beim Bodenverlegen. Daneben gab es nur noch einen weiteren Mitarbeiter. Beide klagenden Parteien hatten grundsätzlich Einblick in die finanzielle Situation des Betriebs, konnten aber die Unternehmensführung nicht maßgeblich beeinflussen. Die finanziellen Schwierigkeiten traten bereits 2000 auf, weshalb auch ein Sanierungskonzept in Auftrag gegeben wurde, das verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Reduktion der Bruttobezüge, aber auch die Nachfolge der Erstklägerin in die Position ihres Vaters und Maßnahmen des sozialen Abbaus von Arbeitskräften vorsah. Ende 2000 kam es dann zu einem Großauftrag mit einem Auftragsvolumen von mehr als S 914.000,- und sowohl der spätere Gemeinschuldner als auch die klagenden Parteien hofften, dass sich die finanzielle Situation durch weitere derartige Großaufträge verbessern würde. Dies trat jedoch nicht ein, vielmehr kam es zu weiteren Verschlechterungen, sodass im Oktober 2002 dann doch den klagenden Parteien die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bewusst wurde. Schon ab 2001 erhielten sie ihre Entgelte nur noch unregelmäßig und unvollständig bezahlt. Rechnet man die geleisteten Zahlungen auf die jeweils älteste Schuld an, so war bei beiden klagenden Parteien zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung am 13. 2. 2003 jeweils ein Rückstand an Entgelten von mehr als einem Jahr vorhanden.

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