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Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist bei Dienstfreistellung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 47infas 2005, 104 Heft 4 v. 1.7.2005

Das Arbeitsverhältnis wurde mit einem dem Arbeitnehmer am 4. 2. 2002 zugegangenen Schreiben zum 30. 6. 2002 aufgekündigt und ihm zugleich angeboten, in dieser Zeit auch den offenen Urlaub zu konsumieren. Mit Schreiben vom 4. 3. 2002 wurde er ersucht, am 1. 4. 2002 seinen Urlaub anzutreten und bis dahin entsprechend der Bedürfnisse der Arbeitgeberin von Montag bis Freitag während der Bürostunden anwesend zu sein und in dieser Zeit alle unerledigten Arbeiten zu beenden. Am 2. 4. 2002 erhielt der Arbeitnehmer ein weiteres Schreiben der Arbeitgeberin, mit dem ihm mitgeteilt wurde, er werde bis auf jederzeitigen Widerruf vom Dienst bei laufenden Bezügen freigestellt, wobei diese Dienstfreistellung widerrufbar sei und er ersucht werde, erforderlichenfalls für betriebliche Belange zur Verfügung zu stehen. Alternativ wurde ihm angeboten, während der restlichen drei Monate den offenen Urlaub in natura zu konsumieren, wobei er um Rückäußerung sowie Zustimmung zum Urlaubskonsum ersucht wurde. Der Arbeitnehmer lehnte eine Urlaubsvereinbarung ab, da er seine "enormen Mehrstunden" abbauen und zusätzlich die Postensuchtage konsumieren wollte; seinen Urlaub habe er aus persönlichen Gründen erst im Juli bzw August geplant.

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