Im Zuge eines Vorstellungsgesprächs am 10. 1. 2004 wurde der Arbeitnehmerin von einer Mitarbeiterin der Arbeitgeberin zugesagt, dass sie am 12. 1. 2004 zu arbeiten beginnen könne und dass das Arbeitsverhältnis für eine Probezeit geschlossen werde. Am Morgen des 12. 1. 2004 wurde der Arbeitnehmerin ein internes Formblatt zur Unterschrift vorgelegt, in das lediglich die hier hervorgehobenen Angaben eingesetzt wurden: "Zwischen N GesmbH und Frau/Herr Sajin S wird ein befristetes Dienstverhältnis bis 29. 2. 2004 vereinbart. Eine Probezeit ist vereinbart vom Eintrittstag bis 11. 2. 2004. Wien, 12. 1. 2004".