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Berechnung der Sonderzahlungen nach Telekom-KV

ArbeitsrechtRechtsgutachtenMartina Spengerinfas 2005, 93 Heft 4 v. 1.7.2005

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien nahm zu einer Anfrage betreffend Berechnung der Sonderzahlungen nach dem KV Telekom Stellung: Im Speziellen ging es um die Frage der Miteinbeziehung der Rufbereitschaftszulagen in die Berechnungsgrundlage.

Rechtliche Beurteilung:

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