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Krankenhausbehandlung in einem Drittstaat

EuroparechtEntscheidungeninfas 2005, E 5infas 2005, 92 Heft 4 v. 1.7.2005

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Frau Keller, eine deutsche Staatsangehörige, wohnt in Spanien und war auch dort sozialversichert. Sie fuhr aus familiären Gründen nach Deutschland und verfügte über ein Formblatt E 111 (Anm: Auslandsbetreuungsschein der Krankenversicherung). Während des Aufenthalts in Deutschland wurde sie mit einer lebensbedrohenden Krankheit in ein Krankenhaus eingewiesen.

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