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Anspruchsberechtigung nach dem KGEG und dem OFG

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 27infas 2005, 86 Heft 3 v. 1.5.2005

Der Ersatz des Schadens, der durch Handlungen, die dem nationalsozialistischen Regime zuzurechnen sind, entstanden ist, wird vom Opferfürsorgegesetz geregelt. Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz umfasst den Schaden, der im Verlauf der Weltkriege auf Grund der Handlungen der alliierten Mächte oder von einer ausländischen Macht entstanden ist. Ein doppelter Anspruch ist nur bei verschiedenen Sachverhalten möglich.

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