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Auslandsaufenthalt und Wegfall der Ausgleichszulage

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 26infas 2005, 86 Heft 3 v. 1.5.2005

Bei Auslandsaufenthalten von mehr als zwei Monaten im Kalenderjahr fällt die Ausgleichszulage mit Ende des Monats weg, in dem kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland mehr gegeben ist. Ist dieser wieder gegeben, besteht wieder Anspruch auf Ausgleichszulage. Dabei ist zu beachten, ob die Zeiträume im Ausland mehrfach unmittelbar aufeinander folgen und wie lange sie dauern. Es ist daher möglich, dass der Anspruch auf Ausgleichszulage auch bei einem mehrmonatigen Inlandsaufenthalt nicht auflebt. Bei den Zeitwerten handelt es sich um Richtwerte.

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