- Zulässigkeit nur bei Vorliegen objektiv begründeter Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen - unzulässige Zuweisung durch AMS-Bedienstete zu einem Facharzt
- Zulässigkeit nur bei Vorliegen objektiv begründeter Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen - unzulässige Zuweisung durch AMS-Bedienstete zu einem Facharzt