Der OGH stellt den Antrag an den VfGH, die Wortfolge im § 149d Abs 1 BSVG "und für den Versehrten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch keinen Pensionsbezug aus einer eigenen Pension gegeben ist" als verfassungswidrig aufzuheben.
Der OGH stellt den Antrag an den VfGH, die Wortfolge im § 149d Abs 1 BSVG "und für den Versehrten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch keinen Pensionsbezug aus einer eigenen Pension gegeben ist" als verfassungswidrig aufzuheben.