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Betriebspension - Übertragung unverfallbarer Anwartschaften, Bestimmtheitserfordernis betreffen Arbeitgeberbeitrag

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 23infas 2005, 23 Heft 2 v. 1.3.2005

Pensionisten eines Chemieunternehmens übertrugen die ihnen auf Grund einer direkten Leistungszusage zustehenden unverfallbaren Anwartschaften mit Stichtag vom 1. 3. 1996 nach eingetretenem Leistungsanfall gemäß § 48 PKG auf einer, Pensionskasse. Die dieser Übertragung zugrunde liegende Vereinbarung im Vertragsmuster gemäß § 3 Abs 3 BPG (Beilage ./A) hatte auszugsweise folgenden wesentlichen Inhalt:

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