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Kündigungsschutz einer behinderten Vertrauensperson

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 21infas 2005, 21 Heft 2 v. 1.3.2005

Der Arbeitnehmer ist seit 1. 5. 1991 als Vertragsbediensteter beim Land Oberösterreich tätig, seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft. Seit 17. 1. 1985 gehört der Arbeitnehmer dem Kreis der begünstigten Behinderten an; die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit beträgt 70%. Am 23. 11. 1998 wurde er zur Behindertenvertrauensperson bei der Bezirkshauptmannschaft gewählt, wobei er diese Funktion auch jetzt noch innehat.

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