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Entlassung eines Lehrlings bei erstmaliger Pflichtenverletzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 20infas 2005, 20 Heft 2 v. 1.3.2005

Z war vom 6. 9. 1999 bis 27. 3. 2002 bei der Lehrberechtigten als Bäckerlehrling beschäftigt. Das Lehrverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Begründung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, begehrte der Lehrling ua den Zuspruch von Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 28. 3. bis 8. 9. 2002. Er habe die Beendigung an sich akzeptiert, jedoch erst am 9. 9.2002 wieder eine Arbeit gefunden, sodass ihm bis dahin Kündigungsentschädigung zustehe.

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