Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien nahm zu einer Anfrage betreffend Laptop-Nutzung durch AußendienstmitarbeiterInnen Stellung:
Ist es zulässig, von den Arbeitnehmern ein Überlassungsentgelt (Miete) an einen "Dritten" (Konzernunternehmen) bei Nichterfüllung von Arbeitgebervorgaben für die Zurverfügungstellung des Arbeitsgeräts "Laptop" zu verlangen?