Das mit 1. 1. in Kraft getretene Sozialbetrugsgesetz dokumentiert die fortwährende Tatenlosigkeit des Gesetzgebers im Hinblick auf das im Baugewerbe weit verbreitete Phänomen der betrügerischen Erwerbstätigkeit, welche - sei es durch die kridamotivierte Nutzung von Scheinfirmen, oder durch Erschleichung von Arbeitsleistungen beschäftigter Arbeitnehmer - in steigendem Ausmaß Beitrags-, Zuschlags- und Steuerausfälle der betroffenen öffentlichen Institutionen nach sich zieht.