Mit Vergleich, der am 15. 12. 1999 im Rahmen eines Verfahrens zur Anfechtung einer Kündigung geschlossen wurde, das der Kläger anhängig gemacht hatte, wurde die Kündigung des betreffenden Arbeitnehmer für rechtswidrig erklärt. In dem Vergleich verpflichtete sich Valls, der ehemalige Arbeitgeber des Klägers, eine Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung zu zahlen.