vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufungsfrist und Antrag auf Verfahrenshilfe

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 5infas 2005, 27 Heft 1 v. 1.1.2005

Hat eine Partei innerhalb der Berufungsfrist die Beigebung eines Rechtsanwalts beantragt, so beginnt die Berufungsfrist erst ab Zustellung des Bestellungsbeschlusses und der Urteilsausfertigung neu zu laufen. Erfolgt deren Zustellung nicht gleichzeitig, beginnt die Frist erst mit der Zustellung des zweiten Schriftstücks zu laufen.

OGH vom 14. 9. 2004, 10 ObS 89/04t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!