Der Kläger bezieht eine Versehrtenrente im Ausmaß von 40% der Vollrente. Er beantragte die Abfindung dieser Versehrtenrente, was jedoch von der AUVA abgelehnt wurde.
Der OGH bejaht die Möglichkeit der gerichtlichen Anfechtung eines Bescheides, mit dem die vom Kläger beantragte Abfindung seiner Rente abgelehnt wurde.