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Schulzeiten sind Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 4infas 2005, 27 Heft 1 v. 1.1.2005

Die Absolvierung einer dreijährigen Bundesgewerbeschule (Baufachschule) erfüllt nicht den Tatbestand eines Lehr-/Arbeitsverhältnisses. Das gilt auch dann, wenn gem dem Abgangszeugnis entsprechend den Bestimmungen des Baugewerbegesetzes der Nachweis der Erlernung des Maurergewerbes erbracht wird.

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