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Arbeitnehmerkündigung aus gesundheitlichen Gründen, Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 10infas 2005, 19 Heft 1 v. 1.1.2005

Der seit 1990 bei der Arbeitgeberin als Elektroinstallateur beschäftigte Arbeitnehmer erlitt im September 1999 einen schweren Verkehrsunfall und war seitdem im Krankenstand. Im April 2000 brachte er der Arbeitgeberin den Bericht über die Rehabilitation zur Kenntnis, der eine Umschulung empfahl. Es wurde zwischen den Parteien vereinbart, den Chefarzttermin im Juni abzuwarten. Nach diesem Termin äußerte der Arbeitnehmer in einem Gespräch mit der Arbeitgeberin, dass er nicht mehr als Elektriker arbeiten könne. Es wurde von der Arbeitgeberin die Einholung eines berufskundlichen Gutachtens zur Feststellung der zumutbaren Tätigkeiten verlangt. Im August 2000 teilte der Arbeitnehmer mit, dass er weiter krank geschrieben sei, weil er Lasten über 10 kg nicht heben und auch nicht in gebückter Haltung oder mit dem rechten Arm über Kopf arbeiten könne, auch leide er an Atemnot. Dann wurde ihm von der Versicherung des Unfallgegners eine Umschulung angeboten. Der Arbeitnehmer telefonierte mit einer Personalverantwortlichen der Arbeitgeberin. Es wurde die Unterfertigung eines Kündigungsschreibens für den 25. 8. 2000 vereinbart. Dieses wurde von dieser Personalverantwortlichen verfasst. Sie fasste das in Worte, was der Arbeitnehmer sagte. In diesem

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