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Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte im Aussendienst - Anspruch auf Sonderzahlungen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 9infas 2005, 19 Heft 1 v. 1.1.2005

Der § 3 Abs 8 des Kollektivvertrags für Versicherungsangestellte im Außendienst lautet wie folgt: "Für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen gemäß Abs 7. Das Jahresmindestentgelt gemäß Abs 3 ist daher im ersten Dienstjahr um die Höhe der in den ersten sechs Monaten nicht gebührenden Sonderzahlungen zu reduzieren."

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