Ab 1. 1. 2005 gelten folgende Änderungen: Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur sogenannten "Medianpension" (das entspricht einer Pensionshöhe von 686,70 €) werden um 1,5% erhöht. Alle höheren Pensionen werden mit einem Fixbetrag von monatlich 10,30 € erhöht.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 1,5% erhöht.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 323,46 €.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt 3.630 €.
Die Aufwertungsfaktoren bei Stichtagen im Jahr 2005: