vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschluss vom Arbeitsmarkt bei häufigen Krankenständen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 49infas 2004, 172 Heft 6 v. 1.11.2004

Nach der Rechtsprechung ist ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen oder mehr jährlich beträgt. Den Versicherten trifft die (objektive) Beweislast. Die statistisch nachgewiesene Reduzierung der durchschnittlichen Krankenstandsdauer (bei Frauen insgesamt wie in der Revision ausgeführt auf 10,6 Tage und bei weiblichen Angestellten auf 9,3 Tage) ist nicht geeignet, eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung zu rechtfertigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!