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Entgeltvereinbarung - Abzug von Dienstgeberanteilen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 50infas 2004, 172 Heft 6 v. 1.11.2004

Der Arbeitnehmer war vom 20. 8. 1999 bis zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 31. 8. 2001 bei der Arbeitgeberin als Angestellter beschäftigt, und zwar zunächst als Sekretär eines Geschäftsführers und ab 1. 4. 2000 im Außendienst. Anlässlich des Wechsels des Arbeitnehmers in den Außendienst wurde ihm mitgeteilt, dass er nunmehr nach einem System entlohnt werden sollte, das schon seit Jahren für Außendienstmitarbeiter und auch für einen der Geschäftsführer angewendet werde. Demnach werde die Entlohnung so erfolgen, dass zunächst ein Drittel der von ihm lukrierten Nettoerlöse errechnet werde. Dieses Drittel solle dazu dienen, sämtliche der Arbeitgeberin durch die Beschäftigung des Arbeitnehmers anfallenden Kosten (Kilometergeld, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und die dem Arbeitnehmer zufließenden Nettoentgelte) abzudecken. Dem Arbeitnehmer wurden für das Jahr 2000 monatliche Akontozahlungen von 9.715 S angeboten, die bei der Erstellung der Jahresabrechnung gegenverrechnet werden sollten. Der Arbeitnehmer erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Die genaueren Details sollte ihm in weiterer Folge ein leitender Angestellten erklären, der seit Jahren nach diesem System entlohnt wird. Diesem gegenüber äußerte der Arbeitnehmer Bedenken, dass es nicht angehe, dass von "seinem Drittel" auch noch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu zahlen seien.

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