So wie die Verweisung eines Kfz-Mechanikers, eines Maschinenschlossers, eines Bausschlossers, eines Schweißers ist auch die Verweisung eines angelernten Anlagenmonteurs - auch wenn eine innerbetriebliche Schulung von drei Monaten erforderlich wäre - auf die Tätigkeit eines Fertigungsprüfers zumutbar. Es handelt sich dabei um keine externe Nachschulung, die der Versicherungsträger dem Kläger nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Pension" anzubieten hatte.