Der Vater des Klägers befand sich nach Beendigung seines Arbeitstags im Bereitschaftsdienst für den firmeninternen Pannendienst.
In der Zeit des Bereitschaftsdiensts suchte er aus eigenwirtschaftlichem Interesse ein Motorradgeschäft auf und besuchte danach ein benachbartes Kaffeehaus mit Barbetrieb. Als er sich nach sechs Stunden seines Bereitschaftsdienstes auf den Heimweg machte, verunfallte er tödlich.