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Schriftlichkeitsgebot im Handel für Verfallsvermeidung - Einstufung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 89infas 2004, 170 Heft 6 v. 1.11.2004

Eine Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin vom 2. 2. 1998 bis zum 31. 1. 2003 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten und für die Entlohnung der Arbeitnehmerin die Gehaltstafel Allgemeiner Groß- und Kleinhandel, Gehaltsgebiet A, anzuwenden.

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