Die Arbeitnehmerin war seit 19. 10. 1995 bei der Arbeitgeberin als Ladnerin beschäftigt. Die Arbeitswoche währte jeweils bis Samstag. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe anzuwenden. Die Arbeitgeberin gab am 24. 4. 2002 ein Schreiben zur Post, mit welchem das Arbeitsverhältnis zum 27. 4. 2002 gelöst werden sollte. Das Kündigungsschreiben kam der Arbeitnehmerin jedoch erst am Montag, dem 29. 4. 2002, zu.