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Eigenkapitalersatz - Mindestbeteiligung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 84infas 2004, 164 Heft 6 v. 1.11.2004

Die Arbeitnehmerin war vom 1. 7. 1984 bis 31. 10. 2001 als Bürokauffrau bei der T GmbH angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. 10. 2001 in Folge Kündigung durch die Arbeitgeberin. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses war ihr Vater Geschäftsführer, ab 28. 2. 2002 ihre Schwester. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug zuletzt 5.000.000 S, auf die Gesellschafter entfielen folgende Stammeinlagen: auf den Vater der Arbeitnehmerin 69,9%, auf ihre Mutter 25%, auf die Arbeitnehmerin sowie auf ihre beiden Geschwister je 1,7%.

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