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Zeitpunkt der Anrechnung von Unterhalt auf die Ausgleichszulage

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 42infas 2004, 144 Heft 5 v. 1.9.2004

Der Antrag der Klägerin auf Ausgleichszulage war abgelehnt worden, da die Pensionsversicherungsanstalt eine fiktive monatliche Unterhaltsleistung anrechnete.

Der Klägerin ist im maßgeblichen Zeitraum mittels Lohnpfändung einen Unterhaltsbeitrag von 1.420,01 € (abzüglich Exekutionskosten) zugeflossen.

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