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Zuordnung von Kindererziehungszeiten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 36infas 2004, 143 Heft 5 v. 1.9.2004

Gemäß § 227a Abs 4 ASVG besteht Anspruch auf Berücksichtigung von Ersatzzeiten für Kindererziehung für ein und dasselbe Kind in den jeweiligen Zeiträumen für die Person, die das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat.

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