1. Neuregelung der Berechnung der Hinterbliebenenpension (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004)
Da der VfGH die Regelung über die Berechnung der Witwen(r)pension wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben hat, mussten die betreffenden Bestimmungen im ASVG, GSVG und BSVG geändert werden.