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Kollektivvertrag Bauindustrie und Baugewerbe; Abgrenzung Wegezeiten - Reisezeiten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 69infas 2004, 137 Heft 5 v. 1.9.2004

Der Arbeitnehmer war vom 9. 4. 2001 bis zum 22. 3. 2002 bei der Arbeitgeberin als Maurer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (in der Folge: KV) anzuwenden. In den Kalenderwochen 37 bis 41 des Jahres 2001 war der Arbeitnehmer auf einer Baustelle in Linz im Einsatz. Die Arbeitgeberin stellte ihm in dieser Zeit ein Quartier in Baustellennähe zur Verfügung. Der Arbeitnehmer wurde jeden Montag um 4 Uhr in der Früh mit dem Firmenbus von zu Hause abgeholt und am Ende der Arbeitswoche (Donnerstag oder Freitag) so zurückgebracht, dass er um ca 20.30 Uhr wieder zu Hause eintraf. Die Fahrzeit für die Wochenendheimfahrt betrug jeweils ca 6 Stunden und lag zur Gänze außerhalb der Normalarbeitszeit.

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