Der VfGH hatte aufgrund von Bescheidbeschwerden leitender Beamter, die gem § 15a BDG in den Ruhestand versetzt wurden, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Auch der VwGH hatte aus Anlass bei ihm anhängiger Verfahren einen Antrag gestellt, die Bestimmung des § 15a BDG als verfassungswidrig aufzuheben.