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Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit nach § 10a UrlG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 65infas 2004, 132 Heft 5 v. 1.9.2004

Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die M.A. AG eingebracht. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. 3. 2001 wurde die M.A. AG durch Umwandlung gemäß § 5 UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die M.A. AG & Co KG umgewandelt. Der Firmenwortlaut dieses Unternehmens, der hier beklagten Partei, wurde am 11. 1. 2003 in m.a. AG & Co KG geändert.

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