vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unfähigkeit eines Lehrberechtigten (GmbH) zur Ausbildung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 64infas 2004, 132 Heft 5 v. 1.9.2004

Nach § 14 Abs 2 lit d BAG setzt die Beendigung des Lehrverhältnisses vor Ablauf der Lehrzeit voraus, dass der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, in deren Rahmen der Lehrling ausgebildet wird. Darunter wird nach herrschender Auffassung ausschließlich die rechtliche Unfähigkeit des Lehrberechtigten verstanden. Auf die faktische Unmöglichkeit der weiteren Ausbildung des Lehrlings kommt es daher gerade nicht an. Diese stellt nur einen Grund für den Lehrling dar, die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses zu erklären (§ 15 Abs 4 lit d BAG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!